Ursprünglich gab es in Deutschland einen Katzenzuchtverein, der aus natürlichen Personen bestand. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts überlegte man, auch juristische Personen in einem Dachverband mit einzubinden. Man verfolgte das Ziel einen starken Verband ins Leben zu rufen, dem verschiedene Katzenzuchtvereine beitreten konnten. Daraus entstand schließlich der 1. Deutsche Katzenzuchtverband.

Der 1. DEKZV

Der Deutsche Katzenzuchtverband, kurz DEKZV genannt, vereinigt alle beigetretenen Katzenzuchtvereine unter der gemeinsamen Dachorganisation FIFé (Fédération Internationale Féline). Derzeit gehören dem DEKZV fünf separate Katzenzuchtvereine an.

In Deutschland werden hauptsächlich Abessinier, Bengalkatzen, britische Kurzhaarkatzen und britische Langhaarkatzen gezüchtet. Darüber hinaus sind auch Züchtungen von Maine Coon oder Selkirk Rex sowie Perserkatzen sehr beliebt.

Kritik an der Katzenzucht

Tierschützer kritisieren jedoch die Zucht von bestimmten Katzenarten. Derzeit gibt es in Deutschland den Trend zur Züchtung sogenannter Hybridkatzen. Dabei werden Kater von bestimmten Wildkatzen mit gewöhnlichen Hauskatzen gepaart. Als Paarungstiere werden hauptsächlich Wildkatzen wie der Karakal, der Serval oder die Rohrkatze verwendet.

Durch den Nackenbiss der Tiere kommt es dabei jedoch häufig zu ernsthaften Verletzungen des weiblichen Tiers. Überdies sind Wildkatzen bis zu viermal größer als eine Hauskatze, woraus Fehlgeburten resultieren. Alle Kater der nachfolgenden Generation werden außerdem steril geboren. Durch die genetische Prädisposition der Wildtiere verfügen auch die Jungtiere über einen ausgeprägten Jagdtrieb und sind vorwiegend nachtaktiv. Diese Tiere können Hindernisse bis zu zwei Meter Höhe locker im Sprung überwinden. Zudem verfügen diese Katzen über eine relativ hohe Beißkraft, die auch bei Menschen zu Verletzungen führen können und damit auch für Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen eine Gefahr darstellen.

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Haltung von Katzen.

In Österreich müssen hingegen seit 2019 alle Zuchtkatzen amtlich registriert werden. Sie erhalten von einem Tierarzt einen elektronisch ablesbaren Mikrochip implantiert. Jeder Tierhalter ist dazu verpflichtet, seine Zuchtkatze innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung oder nach dem Erhalt eines bereits gekennzeichneten Tieres den Behörden zu melden. Jungkatzen, die für die Zucht verwendet werden, müssen spätestens bis zur Ausbildung ihrer Eckzähne gekennzeichnet werden.